Die Stiftung für das Museum Folkwang ist für Spender interessant, weil sie steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen und selbstbestimmt darüber entscheiden können, ob sie ihr Engagement öffentlich machen wollen. Die Stiftung ist in der Lage, jede Form der Anonymität zu garantieren.
Ob Sie sich für eine Zustiftung, eine Spende zu Lebzeiten oder eine testamentarische Zuwendung entscheiden – wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, für das von Ihnen gewünschte Förderinstrument den optimalen steuerlichen Vorteil zu erhalten.
Zustiftungen und Spenden können übrigens gleichzeitig steuerlich geltend gemacht werden.
Alle der Stiftung zugehenden Mittel werden ausschließlich für die Verwirklichung satzungsgemäßer Zwecke genutzt. Die Stiftung erwirbt aus den Erträgen ihres Vermögens und über ihr zugehende Zustiftungen und Spenden Werke der bildenden Kunst.
Diese allein der Stiftung zu Eigentum gehörenden Kunstwerke überlässt die Stiftung dem Museum Folkwang als Dauerleihgaben.

Vincent van Gogh
Le parc de l'hôpital (Saint-Rémy), 1889
Museum Folkwang
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