Stiftung für das Museum Folkwang

Testamentarische Zuwendungen

Eine testamentarische Zuwendung kann der Stiftung als Erbin (bzw. Miterbin) oder auch als Vermächtnisnehmerin zugedacht werden. Durch Erbeinsetzung geht das vererbte Geld- oder Sachvermögen im Todesfall direkt auf die Stiftung über. Im Falle der Einsetzung als Vermächtnisnehmerin wird eine rechtliche Verpflichtung der Erben begründet, der Stiftung aus der Erbmasse einen bestimmten Geld- oder Sachwert zu übertragen.

Es gibt zwei verschiedene Formen des Testaments: das notarielle (oder sogenannte öffentliche) Testament und das eigenhändige (oder sogenannte privatschriftliche) Testament.

Bei der Errichtung eines notariellen Testaments berät der Notar den Erblasser bei der Abfassung des Testaments, schreibt es nieder und vollzieht seine Beurkundung. Der Notar stellt sicher, dass das Testament nach Ableben des Erblassers eröffnet und durchgeführt wird.

Ein eigenhändiges Testament muss vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Mit dem Computer oder der Schreibmaschine geschriebene Testamente sind unwirksam! Der Erblasser unterschreibt mit Vor- und Zunamen und nennt außerdem Ort und Datum der Niederschrift. Ehegatten müssen das handgeschriebene Testament beide mit Vor- und Nachnamen unterschreiben. Durch die Hinterlegung des eigenhändigen Testaments beim Amtsgericht können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille zur gegebenen Zeit vollzogen wird.

Die Einsetzung eines Erben respektive Miterben
Geeignete Formulierungen in Ihrem Testament für die Einsetzung der Stiftung für das Museum Folkwang als Erbin respektive Miterbin sind „Ich bestimme die Stiftung für das Museum Folkwang, Museumsplatz 1, 45128 Essen, zu meiner Alleinerbin“, respektive „Ich bestimme zu Miterben meines Nachlasses: N. N., Geburtsdatum, Adresse, zu … %, sowie die Stiftung für das Museum Folkwang, Museumsplatz 1, 45128 Essen, zu … %.“

Die Aussetzung eines Vermächtnisses
Eine geeignete Formulierung in Ihrem Testament für die Aussetzung eines Vermächtnisses lautet wie folgt: „Die Stiftung für das Museum Folkwang, Museumsplatz 1, 45128 Essen, bekommt nach meinem Tod als Vermächtnis … % meines Vermögens“ oder „… meine gesamte Kunstsammlung“ oder „das Kunstwerk (Titel) von (Name des Künstlers)“.

Paul Gauguin
Contes barbares, 1902
Museum Folkwang
© Museum Folkwang

 
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