Die Stiftung für das Museum Folkwang kann die Treuhandschaft für rechtlich unselbstständige, gemeinnützige Stiftungen übernehmen, deren Zweck ebenfalls auf die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere durch die Förderung des Museum Folkwang, gerichtet ist.
Die gemeinnützige Treuhandstiftung – auch unselbständige oder fiduziarische Stiftung genannt – bietet dem Stifter die Möglichkeit, mit geringem Zeit- und Verwaltungsaufwand eine eigene Stiftung zu gründen und somit seine Zustiftung bereits zu Lebzeiten mit seinem Namen zu verbinden.
Sie kann in einem relativ kurzen Zeitraum errichtet werden. Staatlicherseits ist allein das zuständige Finanzamt beteiligt, langwierige behördliche Genehmigungsverfahren entfallen.
Die Organisation und Verwaltung der fiduziarischen Stiftung übernimmt der Treuhänder, das heißt die Stiftung für das Museum Folkwang.
Die Erstausstattung und die Zustiftungen bleiben, so wie bei der selbstständigen Stiftung, dauerhaft im Kapital erhalten; nur die Erträge aus dem Vermögensstock werden für die in ihrer Satzung festgelegten Zwecke verwendet.
Neben monetären Leistungen können auch Vermögenswerte, wie z.B. GmbH-Anteile, Immobilien, Wertpapiere oder Kunstwerke eingebracht werden.
Die Rechtsform der Treuhandstiftung ist in der Regel das richtige Instrument für den Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will, ohne eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde.

Ägypten
Stabträger-Statue Ramses’ II. (Fragment), 1279–1213 v. Chr.
Museum Folkwang
© Museum Folkwang, Foto: Hans Hansen
Ozeanien
Malagan-Figur, um 1912
Museum Folkwang
© Museum Folkwang, Foto: Hans Hansen

