Hausordnung

Wir begrüßen Sie sehr herzlich im Museum Folkwang und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause.

Diese Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museum Folkwang verbindlich. Sie gilt ebenso für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Firmen, die sich aufgrund einer Beauftragung im Museum Folkwang aufhalten. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

Der Schutz von Personen und Kunstwerken im Museum Folkwang steht für uns im Mittelpunkt.

EINTRITT UND FÜHRUNGEN

  • Der Eintritt in die ständige Sammlung des Museum Folkwang ist frei.
  • Für den Besuch von Sonderausstellungen ist ein Eintrittsentgelt ist zu entrichten.
  • Die Eintrittsentgelte für Sonderausstellungen sowie Entgelte für Führungen und Veranstaltungen im Museum Folkwang entnehmen Sie bitte den Informationen an der Kasse, dem Internetauftritt des Museum Folkwang oder erfragen Sie bei unserem Kassenpersonal.
  • Das Museum verwendet zur Eintrittslegitimation in der Regel papierne Armbänder, sog. Eintrittsbändchen. Die Fixierung dieser Armbänder durch die Besucherinnen und Besucher an Körper oder Kleidung erfolgt auf eigenes Risiko, eine Haftungsübernahme ist ausgeschlossen.
  • Vor Betreten der Ausstellungsräume wird den Besucherinnen und Besuchern  an der Kasse ein Eintrittsbändchen ausgehändigt. Dies gilt -aufgrund der Daten für unsere Besucherstatistik- auch für alle Bereiche mit freiem Eintritt.
  • Kindern unter 10 Jahren ist der Besuch der Ausstellungsräume nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

GARDEROBE

  • Wir bitten Sie, größere Taschen (größer als ein DIN A 4 Blatt), Schirme, Spazierstöcke sowie Mäntel, Jacken und Rucksäcke vor Betreten der Ausstellungsräume an der Garderobe abzugeben.
  • Kleidung darf aus Sicherheitsgründen nicht über dem Arm getragen werden.
  • Die Mitnahme kleinerer Taschen in die Ausstellungsräume ist erlaubt, sofern sie in der Hand getragen werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal.
  • Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

VERHALTEN IN DEN AUSSTELLUNGSRÄUMEN

  • Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Besucherinnen und Besucher nicht behindert oder belästigt fühlen.
  • Es ist nicht gestattet, Ausstellungsstücke zu berühren oder zu betreten. Es ist ein Abstand von mindestens 50 cm zum Kunstwerk einzuhalten. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands wird ein stummer Alarm ausgelöst, der die Sicherheitskräfte informiert.
  • Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist  das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen.
  • Besucherinnen und Besucher haften für alle durch sie entstandenen Schäden.
  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
  • Erziehungsberechtigte sowie Gruppenleiterinnen und - leiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
  • In den Ausstellungsräumen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt.
  • Im ganzen Museum gilt ein generelles Rauchverbot. Außerhalb des Museums ist das Rauchen an den Stellen erlaubt, an denen Aschenbecher aufgestellt worden sind. In der Tiefgarage ist das Rauchen generell untersagt.
  • Die bereitgestellten Sitzgelegenheiten sollen nicht von ihren festgelegten Standorten entfernt werden.
  • Tragbare Klappsitze stehen kostenlos zur Verfügung.
  • Notizen und Skizzen dürfen nur in Bleistift auf Papier ausgeführt werden.
  • Mit den vom Museum Folkwang zur Verfügung gestellten Audioguides und Gruppenführungssystemen darf das Haus nicht verlassen werden.
  • Wird wiederholt gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt im Museum untersagt werden.

FILM- UND FOTOAUFNAHMEN, MOBILTELEFONE UND AUDIOGERÄTE

  • Das Fotografieren und Filmen in den Räumen der Dauerausstellung ist grundsätzlich nur für private Zwecke und ohne Blitzlichtbenutzung gestattet. Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Museumsdirektion.
  • Das Fotografieren und Filmen in den Wechselausstellungen ist grundsätzlich untersagt.
  • Das Verwenden von Selfie-Sticks ist nicht gestattet.
  • Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist untersagt.
  • Der Betrieb von Audiogeräten zur Tonwiedergabe ist auf dem Gelände des Museum Folkwang untersagt, es sei denn, deren Einsatz ist schriftlich durch die Museumsleitung genehmigt worden.

TIERE

  • Das Mitführen von Tieren ist auf dem Museumsgelände untersagt, ausgenommen hiervon sind Behindertenbegleithunde.

ALLGEMEINE HINWEISE

  • Die Ausstellungsräume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
  • Bei zu hohem Besucherandrang oder aus anderen besonderen Gründen kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher geschlossen werden.
  • Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten.
  • Bei Diebstahlalarm ist die Direktion berechtigt, sämtliche Ausgänge zu schließen, um eine Personenkontrolle vorzunehmen.
  • Der Konsum von Drogen ist auf dem gesamten Gelände des Museum Folkwang untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und einen Platzverweis zu erteilen.
  • Das Übernachten auf dem Gelände des Museum Folkwang ist untersagt.
  • Außerhalb der Publikumsöffnungszeiten ist das Museum für die Öffentlichkeit geschlossen.

DATENSCHUTZ

Das Museum Folkwang legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten sowie die Wahrung der Privatsphäre. Soweit Daten bei Ihrem Besuch erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Europäischen  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen.

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Stadt Essen
vertreten durch den Oberbürgermeister
Thomas Kufen
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Deutschland
Tel.: +49 201 88-0
E-Mail: info@essen.de
De-Mail: poststelle@essen.de-mail.de

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Deutschland
Tel.: +49 201 88 11005
E-Mail: datenschutz@essen.de

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an das Büro der Datenschutzbeauftragten (datenschutz@essen.de), Tel.: 0201 88 11005.

Essen, den 01.12.2021 (aktualisiert 23.03.2022)

Peter Gorschlüter
Direktor Museum Folkwang